24 Frage der Verteidigung, um was es im Chatverlauf vom 15. bis 18. August 2014 aus seiner Sicht gegangen sei, erklärte der Beschuldigte an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, er sei eigentlich immer nur auf das Waschen fixiert gewesen. Er habe sich gedacht, dass man evtl. mit einer Therapeutin zusammensitzen und besprechen könne, wie das Waschen aus seiner und aus ihrer Sicht gewesen sei (pag. 501 Z. 30 f.). Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe in seinen SMS an die Privatklägerin nicht.