schreibe dir noch einen Brief […]» (pag. 525 f.). Nachdem die Privatklägerin dem Beschuldigten mitteilte, dass sie keinen Brief möchte, schrieb der Beschuldigte der Privatklägerin am 18. August 2014: «Ok C.________. Aber bitte lass mich hier noch ein paar Worte sagen. Ich bitte dich nochmals inständig, zu überlegen, ob das der wirklich letzte Weg ist. Ich habe Dir ja bereits angeboten, einen anderen Weg zu suchen, um die Dinge aufzuarbeiten, falls irgendetwas war, was früher schief lief, durch mein Zutun. Alles was ich weiss und dir versichern kann ist, dass niemals eine sexuelle Motivation dahinterstand, niemals, du warst ja alles für mich.