23 dir das vorstellen kannst... Das ist auch der Grund weshalb ich dich nicht Treffen mochte. Jetzt weisst du was los ist. […]» (pag. 522). Am 15. August 2014 schrieb der Beschuldigte der Privatklägerin: «Hallo C.________. Ich bin am Boden zerstört. Nicht dass ich aus Deinem Mail vom Mai nicht wahrgenommen hätte, dass es auch Dir schlecht geht. Aber war das wirklich nötig? Nach 18 Jahren? Hätte es da nicht einmal die Gelegenheit gegeben, mich darauf anzusprechen, bevor Du den äussersten Schritt wählst.