Im Vordergrund seien Flashbacks im Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch gestanden. Die einschiessenden Bilder hätten sie emotional überflutet und enorme Ängste ausgelöst. Dank des stationären Rahmens, der medikamentösen Behandlung und der darauffolgenden ambulanten Psychotherapie habe sich die Privatklägerin innerhalb einiger Wochen stabilisiert (pag. 445). Entgegen der Auffassung der Verteidigung soll der Therapiebericht vom 11. Januar 2016 die sexuellen Übergriffe weder konstruieren noch belegen (pag. 631), er unterstreicht jedoch die Ausführungen der Privatklägerin und zeigt auf, unter welchen Beeinträchtigungen die Privatklägerin litt und nach wie vor leidet. Es gibt keine An-