22 das Thema vermieden und ausweichend geantwortet (pag. 273). Das Verhalten von C.________ sei auffällig gewesen, sexualisiertes Verhalten habe jedoch nicht beobachtet werden können (pag. 277). Entgegen der Auffassung der Verteidigung kann aus dem Therapiebericht vom 21. Januar 1998 nicht geschlossen werden, dass seitens des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes erhebliche Zweifel hinsichtlich eines Missbrauchs bestanden hätten (pag.