bedrängt und habe versucht sie klein zu halten; nach der Beurteilung des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes aber mehr aus Unwissenheit als aus böser Absicht (pag. 274). Wenn der Kindsvater bzw. die Kindsmutter versuchen würden, C.________ zu beeinflussen und ihr ihre Meinung aufzudrängen, gerate C.________ unter grossem Druck und sei völlig verunsichert, wie sie sich verhalten solle (pag. 276). Gemäss dem Therapiebericht vom 21. Januar 1998 konnte der Verdacht auf einen sexuellen Missbrauch weder bestätigt noch vollständig entkräftet werden. C.________ habe keine spontanen Äusserungen gemacht. Sie habe