Weiter sagte er aus, dass es das geschützte Besuchsrecht gegeben habe und C.________ habe sich geweigert, bei ihrem Vater zu übernachten. Als er C.________ kennengelernt habe, sei sie noch regelmässig beim Vater gewesen, später als sie nach Zürich gezogen seien habe es auch noch Besuche gegeben. Er könne sich auch gut an die Besuchstage erinnern, an die sie habe gehen müssen und sie sei wütend und aggressiv darüber gewesen. Nach einem Wochenende habe sie ihr ganzes Zimmer kaputt gemacht, den Schrank zerstört, etc. (pag. 495, Zeile 37 ff.). Weiter führte er aus, dass es vor und nach den Besuchen gewesen sei, dass sie sich so verhalten habe (pag.