An der Einvernahme beim Untersuchungsrichteramt III Bern-Mittelland vom 3. Dezember 1997 erklärte G.________, sie sei schockiert gewesen, dass J.________ ihr gesagt habe, sie wolle das nächste Besuchswochenende in zwei bis drei Monaten festlegen. Sie habe Angst um C.________ gehabt (pag. 39 Z. 99 f., Z. 104). Diese Aussagen erscheinen insbesondere vor dem Hintergrund, dass G.________ dem Beschuldigten kurz zuvor, am 13./14. September 1997, ein Besuchswochenende gewährt hatte (vgl. pag. 33; pag. 39 Z. 98; pag. 276), nicht ganz nachvollziehbar, zumal die Vorwürfe gegen den Beschuldigten zu diesem Zeitpunkt bereits im Raum standen (vgl. pag.