__ weg gewesen sei (pag. 24). Sie gab jedoch auch zu Protokoll, sie habe im Moment noch keine Vorstellungen, wie das Besuchsrecht in Zukunft ausgeübt werden soll. Sie wisse nur, dass sie C.________ dem Beschuldigten nicht ohne Begleitung übergeben wolle. Sie sei der Ansicht, dass C.________ vor ihrem nächsten Besuch bei ihrem Vater zuerst therapeutisch aufgebaut werden müsse. C.________ stehe im Vordergrund, nicht sie oder der Beschuldigte. Weiter führte G.________ aus, der Beschuldigte und sie hätten die Kinder nie gegenseitig aufgehetzt. Sie habe in Anwesenheit von C.________ dem Beschuldigten gegenüber auch nie böse Worte gebraucht.