38). G.________ erwähnte in ihren Aussagen auch aussergewöhnliche Nebensächlichkeiten, wie beispielsweise, dass C.________ ihr einmal gesagt habe, der Penis des Beschuldigten sehe aus wie eine rote Wurst. Sie habe zu ihr gesagt, dass ein Penis doch viel kleiner sei als eine rote Wurst. Daraufhin habe sich C.________ umgedreht und sei gegangen (pag 31). G.________ gab zudem an, wenn sie etwas nicht wusste oder unsicher war. Insbesondere ihre Aussagen an der Einvernahme vom 11. März 2015 (pag. 47 ff.) sind mit Erinnerungslücken und grossen Unsicherheiten behaftet (vgl. pag. 48 Z. 36 f.; pag. 49 Z. 63, Z. 66 f., Z. 74 f., Z. 84 f., Z. 91; pag. 50 Z. 100 ff., Z. 105, Z. 110 ff.