Ex-Mann darauf angesprochen; er sei erstaunt gewesen, habe aber gesagt, dass es nicht wieder vorkomme. An einem anderen Wochenende habe sie C.________ wieder darauf angesprochen. C.________ habe ihr gesagt, sie dürfe ihr nichts sagen und sei davon gelaufen (pag. 42 Z. 185 ff.). Auf Frage, wann und wie sie von den sexuellen Übergriffen erfahren habe, schilderte G.________ an der polizeilichen Einvernahme vom 27. September 1997, C.________ sei immer komischer und verstörter nach Hause gekommen. Sie (G.________) sei mit ihrem Freund und F.________ am Tisch gesessen und habe C.________ gefragt, was mit ihr los sei. C.________ habe ihr gesagt, dass sie nicht mit ihr reden dürfe.