17 Untersuchungsrichteramt III Bern-Mittelland vom 3. Dezember 1997 gab G.________ an, sie habe dem Beschuldigten gesagt, dass er mit dem Baden aufhören solle, weil C.________ das nicht mehr möchte. Sie habe damals noch nicht gewusst, um was es gegangen sei. Dies sei glaublich Anfang 1996 gewesen. C.________ habe zu ihr gesagt, dass sie bei ihr baden wolle und nicht bei ihrem Daddy. Sie habe ihm das gesagt. Er habe jedoch am gleichen Wochenende wieder mit C.________ gebadet. Ca. einen Monat später habe ihr C.________ auf ihre Frage hin gesagt, dass sie wieder mit ihrem Daddy gebadet habe. Sie habe ihren