zum Thema Baden konstant und widerspruchsfrei sind: An der Einvernahme bei der Kantonspolizei Zürich vom 27. September 1997 führte G.________ aus, C.________ habe ihr einmal erzählt, dass sie nicht mehr mit dem Papi baden wolle. Dies sei gewesen, bevor sie den Verdacht gehegt habe, dass etwas nicht stimme. Sie habe dann mit dem Beschuldigten darüber gesprochen. Er habe sich sehr überrascht gezeigt und habe gesagt, dass er sich nichts dabei gedacht habe. Er werde das nicht mehr machen. Bei der nächsten Konfrontation habe er ihr dann aber gesagt, dass sie über das Badeproblem gar nie gesprochen hätten (pag. 28). An der Einvernahme beim