55 Z. 309 f.). C.________ habe einen Vater gehabt, der sich gut um sie gekümmert habe (pag. 55 Z. 317). G.________ sagte übereinstimmend mit der Privatklägerin und F.________ aus, dass C.________ nicht gerne an die Besuchswochenenden gegangen sei (pag. 51 Z. 135 f., Z. 143). Sie habe sich die unmöglichsten Sachen einfallen lassen, um die Übergabe hinauszuzögern, z.B. habe sie noch auf die Toilette gehen müssen usw. (pag. 37). Sie habe auch gesagt, dass sie nicht gehen wolle, es würde ihr stinken, sie wolle zu Hause bleiben (pag. 51 Z. 135 ff.). C.________ sei oft krank, verhaltensauffällig und aggressiv gewesen (pag. 51 Z. 156).