16 der schlafende Hunde geweckt (pag. 115 Z. 47). Auf Frage, wie sie dazu stehe, dass die Privatklägerin das Verfahren weiterführen liess, meinte F.________, sie denke, wenn es ihr helfe, die geweckten Hunde wieder schlafen zu legen, sei das die richtige Entscheidung (pag. 119 Z. 175 ff.). Die Kammer erachtet die Aussagen von F.________ als glaubhaft, weshalb sie ergänzend zu den Ausführungen der Privatklägerin heranzuziehen sind.