In Bezug auf Ziff. 1.1. der Anklageschrift sagte F.________ bei der Kantonspolizei Zürich am 02. Oktober 1997 aus, dass sie nicht verstehen könne, was er mit ihrer Schwester gemacht habe. Sie habe C.________ noch nie so gesehen, wie dann als C.________ ihr gesagt habe, was passiert sei. C.________ sei eine Starke so wie sie. Sie weine nicht sehr schnell. Aber dort seien ihr die Tränen nur so runtergelaufen (pag. 95). C.________ sei von ihrem Vater heimgekommen. Sie sei total fertig gewesen. Als sie C.________ gefragt habe, was denn geschehen sei, seien ihr zuerst einmal die Tränen gekommen.