das Gefühl, seine Ex-Frau wolle ihm C.________ völlig entziehen (pag. 128). Er kämpfe schon lange um das Besuchsrecht (pag. 129 Z. 26 f.). An der Einvernahme vom 11. März 2015 gab der Beschuldigte demgegenüber an, sie hätten anfänglich abgemacht, dass er C.________ an drei Wochenenden haben könne. Es sei ihm dann aber etwas zu viel geworden und er habe sich gewehrt. Dann habe es irgendwann geheissen, er würde C.________ nur noch einen Tag kriegen (pag. 146 Z. 151 ff.). Wie noch aufzuzeigen ist, ist jedoch nicht davon auszugehen, dass G.________ Anzeige erstattete, um das alleinige Sorgerecht für C.________ zu erlagen bzw. das Besuchsrecht des Beschuldigten zu unterbinden (vgl. Ziff.