Sie habe darauf beharrt, dass er das mache, schliesslich sei er doch ihr Papi. Dies sei das einzige Mal gewesen, bei dem er C.________ im Intimbereich berührt habe und zwar mit einem Waschlappen. Er habe dabei aber keine sexuellen Absichten oder Gefühle gehabt. C.________ sei damals höchstens 5-jährig gewesen. In diesem Alter sei sie mit solchen Bitten noch zu ihm gekommen, später dann nicht mehr (pag. 134 f. Z. 210 ff.). Die Schilderungen des Beschuldigten, wonach das 5 bis 7-jährige Mädchen seinen Vater mehrfach aufgefordert haben soll, es im Intimbereich zu waschen, erscheinen wenig plausibel und konstruiert.