129 ff.) gab der Beschuldigte ebenfalls zu Protokoll, dass er C.________ nur auf deren Aufforderung und Drängen hin im Intimbereich gewaschen habe (vgl. pag. 134 Z. 192, Z. 195 f.). Zudem schilderte der Beschuldigte, C.________ sei einmal nach dem Baden mit gespreizten Beinen auf dem Sofa gesessen und habe ihm gesagt, dass sie noch dreckig sei. Sie habe damit ein paar Fusel von ihren Kleidern gemeint, welche an der Schamlippe geklebt hätten. Er habe nachgeschaut und habe ihr gesagt, sie solle die Fusel mit einem Lappen wegmachen. Sie habe darauf beharrt, dass er das mache, schliesslich sei er doch ihr Papi.