Sie habe ihm ihren Intimbereich gezeigt und gesagt, sie sei hier noch schmutzig. Zuerst habe er sie aufgefordert, dies selber zu tun. Sie habe ihm dann aber gesagt, er sei ja ihr Papi. Hierauf habe er sie mit dem Waschlappen zwischen den Beinen gewaschen. Er habe dies nur auf Aufforderung von C.________ getan. Irgendwelche sexuellen Neigungen/Gelüste oder Befriedigungen seinerseits seien ganz sicher nie im Spiel gewesen (pag. 126). Anlässlich der Einvernahme beim Untersuchungsrichteramt III Bern-Mittelland vom 3. Dezember 1997 (pag. 129 ff.) gab der Beschuldigte ebenfalls zu Protokoll, dass er C.__