123 ff.) aussagte, er habe C.________ ein bis zwei Mal im Intimbereich gewaschen (pag. 125; pag. 641). Auffallend ist jedoch, dass der Beschuldigte mehrfach zu Protokoll gab, C.________ habe ihn dazu aufgefordert. So führte er aus, C.________ habe unbedingt in der Badewanne baden wollen. Sie habe ihn dann aufgefordert, ebenfalls in die Wanne zu kommen. Ab und zu sei er diesem Wunsch nachgekommen. C.________ habe verlangt, dass er ihren Körper einseife und sie anschliessend abdusche. Sie habe ihn ein oder zwei Mal aufgefordert, sie noch zwischen den Beinen zu waschen (pag. 125 f.). Sie habe ihm ihren Intimbereich gezeigt und gesagt, sie sei hier noch schmutzig.