10 führte die Privatklägerin an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung glaubhaft aus, das Thema sexueller Missbrauch sei für sie in der Vergangenheit ein Tabuthema gewesen. Sie habe gemerkt, dass es viel auslöse, wenn es in diese Richtung gehe und sie den Tresor mit den Erinnerungen und Emotionen dann nicht mehr zuhalten könne (pag. 493 Z. 18 ff.). Es gibt somit auch keine Hinweise, dass die Erinnerungen der Privatklägerin durch eine intensive gedankliche Beschäftigung mit der Missbrauchsthematik entstanden sind.