9 Ferner konnte die Privatklägerin authentisch und nachvollziehbar erklären, weshalb sie 2014 um Wiederaufnahme des Verfahrens ersuchte. Es habe keinen bestimmten Auslöser gegeben. Es sei vielmehr so, dass sie die ganzen Jahre mit den Erinnerungen und Emotionen habe leben müssen. Sie habe diese in einen Tresor schliessen können, aber sie seien trotzdem immer da gewesen. Sie habe es die ganzen Jahre mit sich herumgetragen (pag. 492 f. Z. 42 ff.; vgl. auch pag. 84 Z. 419 ff.). Mit den Jahren habe sie mehr Sicherheit gewinnen können.