Hätte sie die Übergriffe erfunden, wäre es ein Einfaches gewesen, die Erzählungen aufzubauschen. Die Privatklägerin schilderte detailliert, stimmig und nachvollziehbar, weshalb sie sich 1997 ihrer Schwester F.________ anvertraute und konnte ihre Aussagen zeitlich und räumlich verknüpfen (pag. 75 Z. 74 ff.; pag. 81 Z. 289 ff.). An jenem Abend sei es ihr gar nicht gut gegangen. Ihre Familie habe sie immer wieder gefragt, was los sei, aber sie habe es nicht sagen können. Sie hätten ihr dann angeboten, dass sie es ihrer Schwester sagen könne (pag. 75 Z. 76 ff.). Im Zimmer ihrer grossen Schwester habe sie es ihr dann einfach sagen müssen. Sie habe es nicht mehr ausgehalten.