Er habe ihr verboten, darüber zu sprechen und auf sie eingeredet, dass sie doch nicht wolle, dass ihm etwas Schlimmes passiere (pag. 80 Z. 270 f., Z. 275 f.; vgl. auch pag. 490 Z. 28). Sie habe dem Beschuldigten mehrfach gesagt, dass sie das nicht wolle (pag. 79 Z. 244). Zudem schilderte die Privatklägerin, wie sie sich gewehrt habe und wie der Beschuldigte auf ihre Abwehrversuche reagiert habe (pag. 75 Z. 56 ff.; pag. 76 Z. 119 ff.; pag. 78 Z. 183 f.). Auf Frage der Verteidigung, weshalb sie sich nicht geweigert habe, zum Vater zu gehen, erklärte die Privatklägerin, sie habe es versucht. Sie habe immer gesagt, dass sie nicht gehen wolle.