Sie habe an seinem Gesichtsausdruck gesehen, dass es losgehe. Er habe immer denselben Gesichtsausdruck gehabt. Wenn er am Masturbieren gewesen sei, sei es ein Grinsen gewesen, aber kein bösartiges, sondern wirklich ein Genussgrinsen (pag. 78 Z. 172 ff., Z. 178 ff.). Sie habe gewusst, wenn der Penis auf sie zeige, sei das nicht gut (pag. 79 Z. 222). Die Privatklägerin schilderte mehrfach die Gefühle, die das Verhalten des Beschuldigten in ihr auslösten (pag. 78 Z. 187 f., Z. 190, Z. 200 ff.; pag. 80 Z. 247 f., Z. 270, Z. 274; pag. 81 Z. 286; pag. 489 Z. 41 f.; pag. 493 Z. 6 f.) und ihre Schmerzen an der Vagina nach den Übergriffen (pag. 76 Z. 116 f.). Es sei für sie immer