Der Beschuldigte habe sie aufgefordert, ihre Beine zu spreizen. Wenn sie es nicht gemacht habe, habe er es für sie gemacht. Er habe sie jeweils, wie er es genannt habe, «gewaschen». Er habe mit seinem Finger an ihrer äusseren Schamlippe gerieben und seinen Finger manchmal auch in ihre Vagina eingeführt. Er habe sie dabei mit der Hand und ohne Seife gewaschen (pag. 79 Z. 233 ff.). Einmal sei der Beschuldigte mit ihr nach Frankreich in die Ferien gegangen. Dort hätten sie im selben Bett übernachtet. Im Fernsehen habe eine Frau oben ohne getanzt. Der Beschuldigte habe dann neben ihr masturbiert (pag. 75 Z. 61 ff.; vgl. auch pag. 77 Z. 161 ff.; pag. 489 Z. 14 ff.). Sie habe ihm noch auf den