Er habe versucht, ihr die Badewanne interessant zu machen. Als sie nackt in der Badewanne gewesen sei, sei er entweder mit einem erigierten Penis selber mit in die Badewanne gestiegen oder er sei ausserhalb der Badewanne geblieben und habe masturbiert, während dem sie im Wasser gewesen sei (pag. 74 Z. 45 ff.). Sie habe versucht wegzugehen und sich zu wehren. Sie habe gesagt, er solle sie sein lassen. Er habe ihr die Flucht verunmöglicht, indem er sie mit der Hand gegen den Badewannenrand gedrückt habe oder indem er sie angeschrien habe, sie solle aufhören (pag. 75 Z. 56 ff.). Der Beschuldigte habe sie aufgefordert, ihre Beine zu spreizen.