489 Z. 11 ff.). Das Erzählte wirkt selbst erlebt und ist individuell durchzeichnet. So führte sie beispielsweise gegenüber der Staatsanwaltschaft aus, der Beschuldigte habe sie an den Besuchswochenenden oft gebadet und während dem Baden selber masturbiert oder sie zwischen den Beinen angefasst. Es sei meistens wie aus dem Nichts heraus gekommen und er habe gemeint, sie müsse jetzt baden. Er habe sie dann meistens gegen ihren Willen ins Badezimmer gebracht. Er habe versucht, ihr die Badewanne interessant zu machen.