bejahte («Mmm…»). Als sie daraufhin gefragt wurde «Ja? Chasch du mir denn säge oder zeige wo, dass me dich aaglanget het?», schüttelte C.________ den Kopf (vgl. pag. 71, Videobefragung 02.10.1997, 17:54 ff.). Am Schluss der Einvernahme versteckte C.________ ihr Gesicht in den Armen, weinte und wollte nicht mehr sprechen, so dass die Einvernahme abgebrochen wurde (pag. 71, Videobefragung 02.10.1997, 23:15 ff.). Gegenüber der Staatsanwaltschaft gab die Privatklägerin 2014 an, sie habe damals nicht aussprechen können, was wirklich passiert sei. Es sei für sie emotional nicht möglich gewesen.