388 ff.) wird dem Beschuldigten mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern vorgeworfen: Der Beschuldigte soll seine Tochter, die Privatklägerin C.________, in der Zeit von ca. Anfang 1995 bis 14. September 1997 an ihren Besuchswochenenden (drei von vier Wochenende pro Monat) in seiner Wohnung jeweils gebadet oder mit ihr zusammen in der Badewanne gebadet und sie mit der blossen Hand an der Vagina gewaschen haben, wobei er einige Male den Finger in die Vagina eingeführt habe, obwohl er gewusst habe, dass sie dies nicht wolle und sie sich auch nicht dagegen habe wehren können.