Am 7. November 1997 eröffnete die damalige Untersuchungsrichterin 9 des Untersuchungsrichteramtes III Bern-Mittelland die Strafverfolgung und leitete eine Voruntersuchung gegen den Beschuldigten wegen sexueller Handlungen mit Kindern, evtl. Schändung, ein (pag. 1). Mit Antrag der Untersuchungsrichterin vom 30. März 1998 und Zustimmung des Prokurators vom 7. April 1998 wurde die Strafverfolgung gegen den Beschuldigten aufgehoben (pag. 345 ff.). Mit Verfügung vom 12. August 2014 nahm die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, die aufgehobene Strafverfolgung gegen den Beschuldigten gestützt auf Art.