2. Es sei Ziffer II des Strafurteils des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 22. Januar 2016 betreffend die Strafzumessung (Ziffern 1 und Ziffer 2) infolge des Freispruchs des Beschuldigten aufzuheben. 3. Es sei unter Ill die Ziffer 2 des vorliegend angefochtenen Strafurteils betreffend die Entschädigung für Fürsprecherin D.________ infolge des Freispruchs des Beschuldigten aufzuheben. 4. Es sei Ziffer IV des Strafurteils des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 22. Januar 2016 betreffend Bezahlung von Schadenersatz und Genugtuung an C.__