3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung ein aktueller Leumundsbericht, inkl. Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse, und ein aktueller Strafregisterauszug des Beschuldigten eingeholt (pag. 778 ff.; pag. 782).