3 Gestützt auf die Verfügung vom 30. Juni 2016 (pag. 749 f.) beantragte der Beschuldigte am 26. Oktober 2016 den Ausschluss der Öffentlichkeit für die oberinstanzliche Verhandlung vom 15. Dezember 2016 (pag. 760 f.). Mit Schreiben vom 18. November 2016 kam Fürsprecherin D.________ auf ihre Eingabe vom 2. Juni 2016 zurück und teilte mit, dass die Privatklägerin mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens einverstanden sei.