2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwältin B.________, mit Schreiben vom 22. Januar 2016 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 610). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 9. März 2016 (pag. 617 f.) erklärte der Beschuldigte mit Eingabe vom 4. April 2016 form- und fristgerecht die Berufung und beantragte einen vollumfänglichen Freispruch (pag. 622 ff.). Mit Schreiben vom 21. April 2016 verzichtete die Privatklägerin auf die Erklärung einer Anschlussberufung sowie auf die Geltendmachung von Nichteintretensgründen (pag.