1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Kollegialgericht) sprach A.________ mit Urteil vom 22. Januar 2016 (pag. 542 ff.) von der Anschuldigung der mehrfachen Schändung frei und von der Anschuldigung der sexuellen Handlungen mit Kindern teilweise frei, unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 4'320.00 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte sowie unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 3'196.00, an den Kanton Bern (pag. 543, Ziff. I. erstinstanzliches Urteil). Hingegen erklärte die Vorinstanz A.______