1. festgestellt, dass sich M.________ als Straf- und Zivilkläger aus dem Strafverfahren gegen A.________ zurückgezogen hat; 2. in Anwendung von Art. 41 und Art. 49 OR sowie Art. 126 und Art. 432 ff. StPO weiter erkannt: 2.1 die Zivilklage betreffend Schadenersatz des Zivilklägers F.________ wird dem Grundsatz nach gutgeheissen und für die vollständige Beurteilung der Forderung auf den Zivilweg verwiesen (Art. 126 Abs. 3 StPO);