2. Zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 160.00, ausmachend total CHF 19‘200.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 3. Zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten (5/6), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 38‘025.00 und Auslagen (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 3‘553.20, insgesamt bestimmt auf CHF 41‘578.20, ausmachend CHF 34‘648.50.