Für die Verteidigung des Beschuldigten vor oberer Instanz macht Rechtsanwalt B.________ mit Kostennote vom 20. Juni 2017 einen Betrag von CHF 21‘430.60 geltend (pag. 2613 ff.), welcher sich aus einem Honorar von CHF 18‘972.00 (52,70 Stunden zu CHF 360.00), Barauslagen von CHF 871.15 sowie Mehrwertsteuer von CHF 1‘587.45 zusammensetzt. Vorliegend handelte es sich auch im oberinstanzlichen Verfahren um ein umfangreiches Geschäft, mit umfangreichen Akten und die