84 der Klientschaft ausgeht, drängt sich aufgrund der regelmässigen und konstanten Abweichung von der effektiven Einvernahmedauer auf, dass auch die Fahrtzeit als Arbeitszeit berechnet wurde. Dies ist dahingehend zu korrigieren, dass der Zeitaufwand für jede Einvernahme in Bern um 1,5 Stunden zu reduzieren und stattdessen jeweils ein halber Reisezuschlag von CHF 150.00 zu berücksichtigen ist. Entsprechendes gilt auch für die Einvernahme in Burgdorf, wo die Hin- und Rückfahrt ausdrücklich als Arbeitszeit ausgewiesen wird.