Betrachtet man die effektive Dauer dieser Einvernahmen, wie sie den Protokollen in den Akten zu entnehmen ist, fällt auf, dass der geltend gemachte Zeitaufwand diese um jeweils 1,5 Stunden bis zu über 2 Stunden überschreitet. Aus den geltend gemachten Barauslagen geht hervor, dass die Strecke AK.________ (Ortschaft)- Bern retour jeweils mit dem Auto zurückgelegt wurde. Selbst wenn man bei einzelnen Einvernahmen noch von einer kurzen Vor- und Nachbesprechung mit