2091), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 38‘025.00 (Gebühren der Untersuchung CHF 24‘025.00, Kosten des Gerichts CHF 14‘000.00) und Auslagen von CHF 22‘690.70 (Auslagen für die Untersuchung CHF 553.20, Kosten für die amtliche Verteidigung CHF 19‘137.50, Kosten der Staatsanwaltschaft CHF 3‘000.00). Zu den Verfahrenskosten gehören zwar auch die Kosten für die amtliche Verteidigung (sie stellen gemäss Art. 422 Abs. 2 lit. a StPO Auslagen dar), sie sind allerdings von der Kostentragungspflicht des Beschuldigten gemäss Art. 426 Abs. 1 StPO explizit ausgenommen und damit grundsätzlich vom Staat zu tragen.