Die Kammer erachtet es demnach als angemessen, 1/6 der Verfahrenskosten als auf den Freispruch und 5/6 als auf die Schuldsprüche entfallend auszuscheiden. Die Vorinstanz hat die Verfahrenskosten auf CHF 60‘715.70 bestimmt (pag. 2091), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 38‘025.00 (Gebühren der Untersuchung CHF 24‘025.00, Kosten des Gerichts CHF 14‘000.00) und Auslagen von CHF 22‘690.70 (Auslagen für die Untersuchung CHF 553.20, Kosten für die amtliche Verteidigung CHF 19‘137.50, Kosten der Staatsanwaltschaft CHF 3‘000.00).