sowie des Straf- und Zivilklägers M.________ verurteilt. Die Zivilklagen sind damit grundsätzlich gutzuheissen. Was die Bezifferung der Höhe des jeweiligen Schadens und Schadenersatzes angeht, so verhält es sich allerdings so, dass der Beschuldigte die Tatvorwürfe bestritten hat und dementsprechend auch die Schadenersatzforderungen grundsätzlich nicht akzeptiert.