Einziger kritischer Punkt ist die Tatsache, dass der Beschuldigte bereits kurz nach dem Konkurs „seiner“ GmbH unter dem Namen seiner Tochter eine neue GmbH mit demselben Zweck gegründet hat und auch dort wieder als Vorsitzender der Geschäftsleitung tätig ist. Es kann jedoch davon ausgegangen werden und ist für die noch junge Tochter des Beschuldigten auch zu hoffen, dass das vorliegende Strafverfahren eine genügende spezialpräventive Wirkung auf den Beschuldigten hat, um ihn von weiteren Delikten abzuhalten. Es ist mithin alles in allem nicht von vornherein von einer ungünstigen Prognose auszugehen.