20. Allgemeine Täterkomponenten Für diejenigen Täterkomponenten, die sich in allgemeiner Weise auf die Gesamtstrafen auswirken können, kann auf die ausführlichen Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 2161 ff., S. 69 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung),