Ergänzend und präzisierend ist zum Ausmass des verschuldeten Erfolgs festzuhalten und zugunsten des Beschuldigten zu berücksichtigen, dass auch er selbst unter den Folgen des Konkurses der I.________GmbH zu leiden hatte, offenbar auch persönlich belangt wurde und sein Ruf als Geschäftsmann darunter litt, wenngleich er mittlerweile in der auf seine Tochter lautenden Firma wieder in ähnlicher Funktion und Stellung tätig zu sein scheint.