Das Konkursverfahren der I.________GmbH musste mangels Aktiven eingestellt werden, was zum Schaden zahlreicher Gläubiger geführt hat. Beim Deliktsbetrag von CHF 636‘000.00 handelt es sich, wie bereits ausgeführt, lediglich um einen Minimalbetrag. Die Höhe des Deliktsbetrages an sich ist jedoch im Vergleich zu anderen Verfahren dieser Art als relativ tief zu qualifizieren und wäre bei einem grösseren Unternehmen wohl höher ausgefallen.