Der Deliktsbetrag fiel hier etwas tiefer aus, als bei den Bauherren G.________, und bewegt sich im Vergleich zu anderen denkbaren Fällen von Wirtschaftskriminalität im unteren Bereich, er führte aber für die wiederum als Privatpersonen und Familie betroffenen Geschädigten gleichwohl zu schweren finanziellen Lasten. Auch hier waren diese Schäden begleitet von der Angst um ihr Zuhause, von schweren psychischen Belastungen, schlaflosen Nächten und Existenzängsten (vgl. z.B. pag. 1968 Z. 5–10). Insgesamt beurteilt die Kammer das Tatverschulden des Beschuldigten noch als leicht, aber mit einer Tendenz gegen mittel.